Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle geförderten Maßnahmen und Lehrgänge, die nach dem SGB II, dem SGB III und/oder den Förderrichtlinien für Programme des Landes, des Bundes und des Europäischen Sozialfonds oder anderer Träger von der AFW GmbH durchgeführt werden
2. Anmeldung Interessenten an unseren Maßnahmen haben jederzeit die Möglichkeit, ein Vorstellungsgespräch mit der AFW GmbH zu vereinbaren. Nach Vorlage einer Zuweisung oder Erklärung der Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur oder Träger der Grundsicherung bzw. andere Auftraggeber für eine von der AFW GmbH durchzuführenden Maßnahme sind verbindliche Anmeldungen möglich.
3. Verträge In unterschiedlichen Verträgen und in den Konzeptionen sind die Einzelheiten der jeweiligen Maßnahmen und Konditionen für die Teilnahme geregelt. Sie schließen mit der AFW GmbH Individualverträge ab, die die rechtliche Grundlage für Ihre Teilnahme an einer Maßnahme bilden.
4. Rücktritt und Kündigung Kündigungsfristen werden in den individuellen Verträgen geregelt. Von einem Kündigungsrecht gegenüber der AFW GmbH unberücksichtigt bleiben die Mitwirkungsverpflichtungen des Teilnehmenden gegenüber der zuweisenden Institution (Kostenträger). Die Kündigungsfrist entfällt bei Aufnahme einer Beschäftigung oder Berufsausbildung auf dem 1. Arbeitsmarkt.
5. Lernvoraussetzungen Die Teilnahme ist grundsätzlich für jeden Interessenten möglich, sofern keine akuten Erkrankungen und Einschränkungen oder bestimmte Zulassungsvoraussetzungen der Teilnahme entgegenstehen. Teilnahmevoraussetzungen, die sich aus den Förderbedingungen oder der inhaltlichen Zielstellung der Maßnahmen ergeben, können den Maßnahmebeschreibungen entnommen werden. Diese Maßnahmebeschreibungen sind allen Interessenten zugänglich.
6. Datenschutz Mit Vertragsabschluss erklären die Teilnehmenden ihr Einverständnis, dass personenbezogene Daten, die in den Maßnahmebewilligungen der Kostenträger von der AFW GmbH gefordert werden, unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes zum Zwecke der Vertragserfüllung erhoben und an diese weitergegeben werden dürfen. Ein Datentransfer an sonstige Dritte erfolgt nicht.
7. Gebühren Für die Teilnahme an öffentlich geförderten Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen werden keine Lehrgangs- oder Maßnahmegebühren erhoben.
8. Lern- und Lehrmittel und Berufsbekleidung Die Lern- und Lehrmittel sowie die erforderliche Arbeitskleidung werden von der AFW GmbH entsprechend dem Maßnahmeantrag zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, Papier und Schreibzeug für den Unterricht bereitzuhalten.
9. Teilnahmebescheinigungen, Zeugnisse Alle Teilnehmenden erhalten zum Abschluss eines Lehrgangs oder einer Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung. In Abhängigkeit von der Maßnahmeart werden darüber hinaus aussagekräftige Zertifikate übergeben.
10. Haftung Die Teilnehmenden an Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen der AFW GmbH werden aufgefordert, auf ihre persönlichen Gegenstände zu achten. Für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen der Teilnehmenden haftet die AFW GmbH nicht.
11. Beschwerdemöglichkeiten Anregungen, Kritik und Beschwerden können Interessenten und Teilnehmende an die jeweiligen Maßnahmebetreuer oder direkt an die Geschäftsleitung richten.
12. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
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